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Klare Geschäftsbedingungen

Wenn Sie FindLeak bei uns ordern, schließen Sie mit der cjt Systemsoftware AG einen Vertrag über die Überlassung einer oder mehrere Lizenz(en) ab. Eine Lizenz ist ein Recht zur Nutzung des Tools. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Sie können eine Lizenz nur dann bestellen, wenn Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Lizenzen für das Softwareprodukt FindLeak der cjt Systemsoftware AG, Stutensee.

1. Umfang der Nutzungsrechte

  • Haben Sie eine Lizenz für die Software erworben, so darf die Software auf einem Computer installiert und auf diesem Computer zu einem Zeitpunkt genau einmal benutzt werden. Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Projektmitarbeiter das Tool aufruft und endet, wenn der Mitarbeiter das Tool schließt. Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.

  • Erwerben Sie mehrere FindLeak - Lizenzen, so können Sie die Software so oft benutzen, wie Sie Lizenzen erwerben. Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Projektmitarbeiter das Tool aufruft und endet, wenn der Mitarbeiter das Tool schließt. Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbegrenzte Dauer gestattet.

2. Nutzungsbeschränkungen

Es ist nicht gestattet, die Software oder ihre Datenstrukturen zurückzuentwickeln oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen zu verändern.

3. Urheberrecht

Die cjt Systemsoftware AG hat die alleinigen, ausschließlichen Rechte an der Software. Die Überlassung einer Lizenz gewährt Ihnen allein das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt wird. Alle Urheberrechte verbleiben vollständig bei der cjt Systemsoftware AG.

4. Gewährleistung

Die cjt Systemsoftware AG übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software, kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

5. Eigentumsvorbehalt / Zahlungen

Die bestellte(n) Lizenz(en) bleibt/bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der cjt Systemsoftware AG. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, sind diese Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar.

5. Haftung - Keine Haftung für Folgeschäden

cjt Systemsoftware AG übernimmt keinerlei Haftung für irgendeinen Schaden (dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen finanziellen Verlust), der durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der Software verursacht worden ist.

6. Deutsches Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag für die Überlassung von Lizenzen unterliegt dem anwendbaren Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zugelassen, Karlsruhe. Bei einem Auftrag über E-Commerce gilt der Vertrag zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem die Auftragsbestätigung auf Ihrem Bildschirm erscheint, spätestens jedoch nach Zugang einer e-Mail mit der Auftragsbestätigung.

7. Datenschutz

Die von Ihnen gemachten und von der cjt Systemsoftware AG gespeicherten Angaben zu personenbezogenen Daten unterliegen der Datenschutzregelung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die cjt Systemsoftware AG gewährleistet, daß die im Rahmen einer Bestellung erhobenen Kundendaten ausschließlich in Verbindung mit der Auftragsbearbeitung bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen nach deutschem Recht unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Unwirksame oder unvollständige Bestimmungen werden in diesem Fall schnellstmöglich durch Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen entsprechen und mit dem deutschen Recht vereinbar sind.

 

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